Die Inventur – warum ist sie auch für Ihre Apotheke so wichtig ?

Eine Inventur zu einem Stichtag ist eine Momentaufnahme Ihres gesamten Warenlagers. Mit der ordnungsgemäßen Inventur erfüllen Sie die Vorgaben der §§ 240 u. 241 HGB, insbesondere die Kriterien der Vollständigkeit (alle waren werden mit den vollständigen Mengen erfasst), der Richtigkeit (Sachkenntnis ist die Grundvoraussetzung für die Aufnahme) und der Nachprüfbarkeit (Standort der Waren kann nachvollzogen werden). Neben der korrekten Durchführung der Inventur und der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben ist die Auswertung der erfassten Daten notwendig, aber auch wertvoll für Sie zur Wirtschaftlichkeit bei der Bestandshaltung.
Die Bewertung des Warenlagers erfolgt nach festgelegten Gesichtspunkten. Artikel, deren Mindesthaltbarkeit überschritten ist, werden bei der Inventur als unverkäuflich eingestuft, ebenso wie beschädigte Ware. Wechselt der Besitzer einer Apotheke, so werden die unterschiedlichen Interessen von Verkäufer und Käufer durch die Beauftragung eines neutralen Inventurdienstleisters optimal wahr genommen.
Die Einführung eines Warenwirtschaftssystems in Ihrer Apotheke hat den Sinn einer Inventur über die rein steuerlichen Aspekte hinaus erweitert. An Hand der Auswertungen der Aufnahme des Warenlagers ist ein Abgleich des tatsächlichen mit dem buchmäßigen Bestand möglich, gerade auch hinsichtlich der Abschreibeartikel. Trotz permanenter Inventur durch die Buchungen in Ihrem Warenwirtschaftssystem ist einmal jährlich - unabhängig von Ihrem Bilanzstichtag - eine körperliche Zählung des gesamten Lagerbestandes vorgeschrieben. Dabei sollte ein Abgleich zwischen dem Sollbestand in Ihrem EDV-System und dem Ist-Bestand der körperlichen Inventur durchgeführt werden. Die Durchführung der Inventur mittels eigenem Personal ist immer mit hohen Personal- und Sachkosten verbunden. Die Vergabe der Inventur an einen externen Dienstleister ermöglicht auch die Bestandsaufnahme außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke durch zu führen, ohne dass hierbei Mehrarbeit für Ihr Personal erforderlich ist.
Somit ist die Beauftragung eines Dienstleisters für Ihre Inventur nicht nur aus sachlichen Gründen sinnvoll, sondern auch aus wirtschaftlichen Überlegungen heraus eigentlich unabdingbar.

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